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   BGH, 12.01.2005 - 2 StR 449/04   

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https://dejure.org/2005,9847
BGH, 12.01.2005 - 2 StR 449/04 (https://dejure.org/2005,9847)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2005 - 2 StR 449/04 (https://dejure.org/2005,9847)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2005 - 2 StR 449/04 (https://dejure.org/2005,9847)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Erfolgreiche Revision des Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr und Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 122 Fällen; Klarstellung des bisherigen Schuldspruchs des Landgerichts hinsichtlich der ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 64; ; StGB § 64 Abs. 2; ; StGB § 53 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64
    Unterbringung trotz uneingeschränkter Schuldfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 12.01.2005 - 2 StR 449/04
    Die Strafkammer hätte - unter Hinzuziehung eines Sachverständigen (§ 246 a StGB) - prüfen müssen, ob die Gefahr besteht, daß der Angeklagte infolge seiner Abhängigkeit rückfällig werden und ob dem durch die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt begegnet werden kann, so daß er von seiner Drogensucht geheilt oder doch über eine gewisse Zeitspanne vor einem Rückfall in die Drogensucht bewahrt werden kann (vgl. BVerfGE 91, 1).
  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

    Auszug aus BGH, 12.01.2005 - 2 StR 449/04
    Der neue Tatrichter wird zu beachten haben, daß die Zäsurwirkung der Geldstrafe vom 16. Juli 2003 nicht deshalb entfällt, weil das Landgericht gemäß § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB davon abgesehen hat, diese Geldstrafe in die Gesamtfreiheitsstrafe einzubeziehen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 32, 190; 44, 179, 184; Tröndle/Fischer aaO § 55 Rdn. 9 a m.w.N.).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 12.01.2005 - 2 StR 449/04
    Die Nichtanwendung des § 64 StGB ist vom Rechtsmittelangriff des Angeklagten auch nicht ausgenommen worden (vgl. BGHSt 38, 362).
  • BGH, 12.08.1998 - 3 StR 537/97

    Zäsurwirkung eines früheren Urteils bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 12.01.2005 - 2 StR 449/04
    Der neue Tatrichter wird zu beachten haben, daß die Zäsurwirkung der Geldstrafe vom 16. Juli 2003 nicht deshalb entfällt, weil das Landgericht gemäß § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB davon abgesehen hat, diese Geldstrafe in die Gesamtfreiheitsstrafe einzubeziehen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 32, 190; 44, 179, 184; Tröndle/Fischer aaO § 55 Rdn. 9 a m.w.N.).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 12.01.2005 - 2 StR 449/04
    Daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (vgl. BGHSt 37, 5).
  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78

    Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 12.01.2005 - 2 StR 449/04
    Durch die genannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind der Wortlaut des § 64 Abs. 2 StGB und die vom Generalbundesanwalt zitierte Entscheidung BGHSt 28, 327, 328 überholt; vielmehr setzt die Maßregelanordnung eine hinreichend konkrete Erfolgsaussicht voraus.
  • BGH, 11.09.1990 - 1 StR 293/90

    Zusammenhang zwischen Hang zum Alkoholmißbrauch und Tat

    Auszug aus BGH, 12.01.2005 - 2 StR 449/04
    Der Maßregelanordnung steht auch nicht entgegen, daß das Landgericht eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten bei der Tatbegehung verneint hat (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 2; Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 64 Rdn. 11 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 09.03.2005 - 1 Ss 28/05

    Strafprozessrecht: Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf die

    Angesichts der bisherigen Feststellungen wird das Landgericht - unter Hinzuziehung eines Sachverständigen (§ 246 a StPO) - auch die sich hier aufdrängende Frage, ob die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt geboten ist, prüfen müssen (vgl. BGHSt 37, 5, 7; BGH NStZ-RR 1996, 228; BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2005 - 4 StR 530/04 - und vom 12. Januar 2005 - 2 StR 449/04 -).
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